KONTAKT - Labor für DNA-ANALYTIK Freiburg - Service rund um die DNA: Vaterschaftstest, Artenbestimmung, barcoding, Klonierung, Sequenzierung, PCR-Analyse
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Wie funktioniert ein Vaterschaftstest?

Grundlage für Vaterschaftsgutachten sind die klassischen Vererbungsgesetze: ein Kind erbt immer die eine Hälfte seiner Erbsubstanz (DNA) von der Mutter, die andere vom Vater.
Bei einem DNA-Test im Rahmen eines Vaterschaftsgutachtens werden Zellen aus Blut oder Speichel von Kind, Mutter und mutmaßlichem Vater entnommen und die DNA daraus gereinigt.
Die DNA des Kindes wird mit der von der Mutter und dem mutmaßlichen Vater verglichen.
Nur dann, wenn die DNA, die das Kind nicht von der Mutter geerbt hat, mit der des mutmaßlichen Vaters übereinstimmt, kommt er als Vater in Betracht.

Bei einem Vaterschaftsgutachten werden immer mehrere verschiedene DNA-Abschnitte auf die gleiche Art und Weise untersucht: da es in seltenen Fällen zu spontanen Änderungen im Erbgut kommen kann, wird jemand erst dann als Vater ausgeschlossen, wenn es in drei veschiedenen DNA-Abschnitten keine Übereinstimmung gibt. In diesem Fall ist das Ergebnis zu 100 % sicher.
Bei Übereinstimmung in den ersten Tests werden mindestens 16 verschiedene Systeme untersucht. Auf diese Weise kann eine Sicherheit von über 99,9999999 % für eine Vaterschaft erreicht werden.

 

DNA-Tests für Vaterschaftsgutachten

Beispiel:

für einen Vaterschaftstest wird zunächst von Mutter, Kind und mutmaßlichem Vater ein Abstrich der Mundschleimhaut entnommen. Aus den Zellen wird die gesamt Erbsubstanz (DNA) gereinigt, dann werden daraus geeignete Abschnitte vervielfältigt. Von allen DNA-Abschnitten gibt es bei jedem Menschen zwei Kopien, die in gleichen oder verschiedenen Varianten vorliegen können. Da ein Kind immer eine Kopie vom Vater, eine von der Mutter erbt, kommt nur als Vater in Betracht, wer eine Variante mit dem Kind gemeinsam hat. Die Abbildung zeigt ein Beispiel für einen solchen Test mit einem bestimmten DNA-Abschnitt. 
Interpretation des Ergebnisses:
Das Kind besitzt hier die Varianten 12 und 17. Variante 12 hat es von der Mutter geerbt - also muss die Variante 17 vom Vater stammen. Demnach kommt nur als Vater in Betracht, wer mindestens einmal die Variante 17 dieses Abschnitts besitzt – hier also der potentielle Vater 1. Der potentielle Vater 2 kann dagegen ausgeschlossen werden.

 

Preise

Ausschluß: 300.- Euro inkl. Mwst.
positiver Beweis: 438.- Euro inkl. Mwst. (garantierte Sicherheit: mindestens 99,9999 % )

Die Preise beinhalten dokumentierte Probennahme im Labor für DNA-Analytik und ein ausführliches Gutachten.

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